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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 85/10   

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https://dejure.org/2013,51138
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 85/10 (https://dejure.org/2013,51138)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.11.2013 - L 3 KA 85/10 (https://dejure.org/2013,51138)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. November 2013 - L 3 KA 85/10 (https://dejure.org/2013,51138)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 85/10
    Denn nach dem Urteil des BSG vom 28. Januar 2009 (- B 6 KA 61/07 R -) fielen unter das Tatbestandsmerkmal "psychiatrische Krankenhäuser" aus § 118 Abs. 1 SGB V nur zugelassene Krankenhäuser iSd § 108 SGB V.

    b) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG SozR 4-2500 § 118 Nr. 1) ist die Vorschrift des § 118 Abs. 1 SGB V einschränkend dahin auszulegen, dass nur ein zugelassenes Krankenhaus iSd § 108 SGB V zum Betrieb einer psychiatrischen Institutsambulanz ermächtigt werden kann.

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 3/95

    Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 85/10
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - B 6 RKa 3/95) hat er darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber aufgrund der Ergebnisse der Psychiatrie-Enquête 1975 die Möglichkeit schaffen wollte, psychiatrische Institutsambulanzen an geeigneten Krankenhäusern einzurichten, ausschließlich abhängig vom konkreten Bedarf.

    Daher soll die für klinische Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung geschaffene Möglichkeit der Institutsermächtigung dazu dienen, die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung eines bestimmten, begrenzten Personenkreises sicherzustellen (vgl BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 3/95, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2007 - L 3 KA 6/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 85/10
    Die Beschwerde des Klägers hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen zurückgewiesen (Beschluss vom 3. Mai 2007 - L 3 KA 6/07 ER).

    Der erkennende Senat schließt sich der überzeugenden höchstrichterlichen Rechtsprechung im Hauptsacheverfahren an und hält an seinen im Eilverfahren (Beschluss vom 3. Mai 2007 - L 3 KA 6/07 ER) im Rahmen der damals gebotenen nur summarischen Prüfung angeführten Vorbehalten nicht länger fest.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20

    Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz; Begriff der Einrichtung

    Aus der Systematik des SGB V folgt dabei, dass nach § 118 SGB V nur Krankenhäuser ermächtigt werden können, die gemäß § 108 SGB V zur Teilnahme an der stationären Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, dh Hochschulkliniken, Plankrankenhäuser oder Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben (Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 85/10, juris, und hierzu BSG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - B 6 KA 1/14 B, juris; Köhler-Hohmann aaO, Rn 27) .

    Da die im Fall einer Ermächtigung zu erwartenden Einnahmen im vorliegenden Fall nicht bestimmbar sind, nimmt der Senat dabei nach stRspr (Urteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 85/10; Urteil vom 4. November 2015 - L 3 KA 88/11) im Wege der Schätzung pro voraussichtlichem Ermächtigungsjahr einen Betrag von 20.000 Euro an.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - L 11 KA 2/20

    Erweiterung der Institutsermächtigung eines zugelassenen Krankenhauses zur

    Dabei ist ein Zeitraum von drei Jahren zugrunde zu legen und mangels konkreter Anhaltspunkte zu den zu erwartenden Einnahmen aus der Ermächtigung pro Quartal der Einheitsstreitwert (5.000 EUR) anzusetzen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 85/10).
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